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Wie melde ich Strom und Erdgas ab?

Aktualisiert am 15.05.2026

Für die Abmeldung von Strom und Erdgas gibt's je nach Grund mehrere Möglichkeiten: Abschaltung, Übernahme durch die Hausverwaltung, Übernahme durch Nachmieter*innen oder ein Umzug mit neuer Anmeldung.

Wichtige Informationen rund um die Abmeldungen

  • Bitte beachten Sie bei der Abmeldung von Strom und Erdgas die vertragliche Kündigungsfrist von 14 Tagen. Melden Sie sich also bitte mindestens 14 Kalendertage vor gewünschtem Vertragsende.
  • Rückwirkende Abmeldungen sind nur mehr in Ausnahmefällen möglich. 
  • Sie können die Abmeldung bis zu drei Monate vor dem gewünschten Vertragsende bei uns einmelden.
  • Die Abmeldung von Strom und Erdgas ist selbstverständlich kostenlos.

1. Es gibt keine Nachfolger*innen und Strom und/oder Erdgas sollen abgeschaltet werden.

In Meine Wien Energie können Sie die Abmeldung in wenigen Schritte selbst erledigen.

Alternativ unterstützt Sie unser Kund*innenservice telefonisch oder schriftlich – persönlich in unseren Servicezentren mit vereinbartem Termin.

Geben Sie uns bitte folgende Informationen bekannt:

  • aktuelle Zählerstände  
  • die genaue Adresse für die Abschaltung  
  • Kundennummer oder die Vertragskontonummer  
  • Datum des Mietendes  
  • Adresse für die Zusendung der Schlussabrechnung  

Danach meldet sich der Netzbetreiber Wiener Netze GmbH bei Ihnen, um einen Termin für die Ablesung und Abschaltung Ihrer Anschlüsse zu vereinbaren. Sobald wir die Ablesewerte vom Netzbereiter erhalten, erstellen wir Ihre Schlussabrechnung.

2. Die Hausverwaltung übernimmt die Anlage nach dem Auszug.

Dann erhalten wir in der Regel erhalten eine Information von der Hausverwaltung und Sie werden automatisch zum Zeitpunkt des Auszugs abgemeldet.  

Sie haben die Abmeldung bereits selbst durchgeführt? Bitte informieren Sie darüber Ihre Hausverwaltung, damit der Vertrag von ihr übernommen werden kann.

3. Die Anlage wird direkt von den Nachmieter*innen übernommen und soll weiterhin von uns versorgt werden.

Eine direkte Übergabe des Energieliefervertrags ist nicht möglich. In dem Fall muss sich der*die Nachmieter*in neu anmelden (“Kund*in werden”). Durch die neue Anmeldung wird der*die Vormieter*in automatisch abgemeldet.

Alternativ kann sich der*die Vormieter*in auch selbst mit dem gewünschten Auszugsdatum (Datum X) abmelden (siehe 1. Punkt zur Abmeldung). Der*die Nachmieter*in meldet sich anschließend ab dem darauffolgenden Tag (Datum X+1) neu an.

4. Sie möchte an Ihrer aktuellen Adresse den Vertrag abmelden und an der neuen Adresse wieder anmelden?

Ihren bestehenden Strom- und Erdgas-Vertrag können Sie nicht in die neue Wohnung mitnehmen. Sie müssen einen neuen Vertrag mit unseren aktuellen Tarifen für Strom und Erdgas abschließen.

In Meine Wien Energie ist Ihr Umzug schnell erledigt. In nur wenigen Schritten können Sie Ihre neue Adresse angeben und bestätigen. Danach wählen Sie einen passenden Tarif und schließen direkt einen neuen Vertrag für Strom und Erdgas ab. Oder Sie informieren unseren Kund*innenservice über Ihren Umzug. Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag.

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