Privat

Wer muss Fernwärme anmelden: Hausverwaltung, Mieter*in oder Vermieter*in?

Aktualisiert am 15.05.2026

Als Mieter*in können Sie selbst Fernwärme anmelden. Die Anmeldung ist selbstverständlich kostenlos. Alternativ kann uns auch Ihre Hausverwaltung den Mieterwechsel bekanntgeben. Bitte beachten Sie jedoch: Ob Ihre Hausverwaltung die Anmeldung für Sie übernimmt, müssen Sie immer direkt mit der Hausverwaltung selbst abklären.

Ausnahme bei der Anmeldung: privat vermietete Wohnungen/Eigentumswohnungen.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung mieten, bleibt der*die Eigentümer*in unsere Vertragspartei und ist daher auch für die korrekte Anmeldung verantwortlich.
Sie können jedoch als abweichende*r Rechnungsempfänger*in eingetragen werden, wenn Sie laut Mietvertrag die Fernwärmekosten tragen. Was bedeutet das für Sie? Laut HeizKG bleibt der*die Eigentümer*in der Wohnung unser*e Abnehmer*in. Die Rechnungen können aber auf Ihren Namen ausgestellt werden. Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem*Ihrer Vermieter*in.

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