Business

Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meine Nachmieter*innen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Aktualisiert am 17.11.2025

Für eine Ummeldung auf die Nachmieter*innen ist eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen.

Sie können uns aber jederzeit Ihre neue Adresse für die Zusendung Ihrer Endabrechnung über das Kontaktformular bekanntgeben.

Für die Endablesung wenden Sie sich bitte an die Ablesefirma ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem).

Wichtig: für die Endablese muss das Datum vom Mietende bekannt sein.

War diese Antwort hilfreich?

Vielen Dank für Ihre Bewertung!

Ähnliche Artikel

Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich meinen Strom- bzw. Gasvertrag rechtzeitig auf meine Nachmieter*innen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Lesen Sie spätestens am Tag Ihres Mietbeginns gemeinsam mit dem Eigentümer*innen beziehungsweise der Hausverwaltung den aktuellen Zählerstand ab. Durch die gemeinsame Ablesung können alle beteiligten Parteien sicher sein, nur den eigenen Verbrauch zu bezahlen. 

Zur Detailseite

Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meinen Namen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle?

Für eine Ummeldung auf Ihren Namen ist eine Bestätigung der Eigentümer*innen oder Ihrer Hausverwaltung erforderlich, erst dann können wir diese durchführen.

Zur Detailseite

Wie melde ich Strom und Gas ab?

Für die Abmeldung von Strom und Gas gibt´s mehrere Möglichkeiten.

Zur Detailseite
Ich ziehe in neue Geschäftsräumlichkeiten ‑ wie kann ich Fernwärme rechtzeitig auf meine Nachmieter*innen ummelden, damit ich nur meinen Verbrauch zahle? - Wien Energie